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Kosten und Kostenübernahme

Aktualisiert: 10. Nov.

Kostenübernahme

Verhaltenstherapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, das als Behandlungsmetode bei allen psychischen Erkrankungen anerkannt ist. Die Therapie wird von den privaten Krankenkassen bezahlt. Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist nach Absprache mit der Krankenkasse ebenso möglich. Sie können die Kosten auch selbst übernehmen, beispielsweise, wenn Ihre Krankenkasse keine Kenntnis über die Psychotherapie erhalten soll oder Ihr Anliegen nicht in den Bereich „Behandlung von Krankheiten“ sondern „Begleitung“  oder „Individuelle Gesundheitsleistungen“ („IGeL“ ohne Vorliegen einer Erkrankung) fällt.


Genauere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme finden Sie hier.

Kosten der Behandlung

ich rechne meine Leistungen nach der GOP (Stand 1.7.24) ab. 

In der Therapie sind folgende Leistungen typisch:

Faktor

GOP-Ziffer

Leistungsbeschreibung (Dauer)

Betrag/ Durchführung

Häufigkeit im Laufe der Therapie

1,8

855a

Testbatterie

75,75€

1-3x

2,3

812a

Sprechstunde (50 Min.)

134,06€

1-3x

2,3

870

Probatorische Sitzung

100,55€

1-5x

2,3

801a

Erhebung psychopathologischer Befund

33,52€

Zusätzlich je Probatorik/ Behandlungsstunde

 

2,3

807a

Vertiefte Exploration

53,62€

1x

2,3

860a

Biografische Anamnese

123,34

1x

2,3

812a

Kurzzeittherapie

134,06€

Bis zu 24x

2,3

870

Langzeittherapie

100,55€

Ab der 25. Behandlungsstunde

 

 

Bereitstellungsgebühr bei Absagen <48h vor Termin

100€

Bei Bedarf

Den vollständigen Leistungskatalog finden Sie hier: https://api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf

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