Kosten und Kostenübernahme
- Anna Kraaz
- 29. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Nov.
Kostenübernahme
Verhaltenstherapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, das als Behandlungsmetode bei allen psychischen Erkrankungen anerkannt ist. Die Therapie wird von den privaten Krankenkassen bezahlt. Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist nach Absprache mit der Krankenkasse ebenso möglich. Sie können die Kosten auch selbst übernehmen, beispielsweise, wenn Ihre Krankenkasse keine Kenntnis über die Psychotherapie erhalten soll oder Ihr Anliegen nicht in den Bereich „Behandlung von Krankheiten“ sondern „Begleitung“ oder „Individuelle Gesundheitsleistungen“ („IGeL“ ohne Vorliegen einer Erkrankung) fällt.
Genauere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme finden Sie hier.
Kosten der Behandlung
ich rechne meine Leistungen nach der GOP (Stand 1.7.24) ab.
In der Therapie sind folgende Leistungen typisch:
Faktor | GOP-Ziffer | Leistungsbeschreibung (Dauer) | Betrag/ Durchführung | Häufigkeit im Laufe der Therapie |
1,8 | 855a | Testbatterie | 75,75€ | 1-3x |
2,3 | 812a | Sprechstunde (50 Min.) | 134,06€ | 1-3x |
2,3 | 870 | Probatorische Sitzung | 100,55€ | 1-5x |
2,3 | 801a | Erhebung psychopathologischer Befund | 33,52€ | Zusätzlich je Probatorik/ Behandlungsstunde
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2,3 | 807a | Vertiefte Exploration | 53,62€ | 1x |
2,3 | 860a | Biografische Anamnese | 123,34 | 1x |
2,3 | 812a | Kurzzeittherapie | 134,06€ | Bis zu 24x |
2,3 | 870 | Langzeittherapie | 100,55€ | Ab der 25. Behandlungsstunde |
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| Bereitstellungsgebühr bei Absagen <48h vor Termin | 100€ | Bei Bedarf |
Den vollständigen Leistungskatalog finden Sie hier: https://api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf



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