
Kosten und Kostenübernahme
Als Privatpraxis rechne ich nach der GOP und der Abrechnungsempfehlung vom 01.07.2024 ab. Je nach Versicherung kommen unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten in Frage.

Privatversicherte
Als privatversicherte Person erstattet Ihnen Ihre Versicherung entsprechend Ihres Vertrages unterschiedliche Leistungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang Leistungen erstattet werden und was dafür benötigt wird. Ich stelle Ihnen eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Selbstzahlende
Als selbstzahlende Person können Sie meine Leistungen nach individueller Absprache in Anspruch nehmen. Ich stelle ich Ihnen diese direkt nach dem Termin, monats- oder quartalsweise in Rechnung.

Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlich Versicherten
Sollten gesetzlich Versicherte keinen Therapieplatz in einer Praxis mit "Kassensitz" finden, können Sie beantragen, dass die Krankenkasse eine Therapie in einer Privatpraxis erstattet. In meinem Schwerpunktbereich und bei Krankenkassen, die als "kostenerstattungsfreundlich" bekannt sind, unterstütze ich Sie gern dabei. Mehr darüber erfahren Sie unten.
Kostenerstattungsverfahren für Gesetzlich Versicherte
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?
Wenn Sie der Krankenkasse nachweisen können, dass kein Therapieplatz im kassenärztlichen System gefunden werden konnte, ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis wie der meinen zu finanzieren. Dieses Vorgehen nennt sich „Kostenerstattungsverfahren“. Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Krankenversicherte mit so manchem Aufwand einhergeht, mit dem Sie bei einer Therapie bei einer Therapeutin mit Kassensitz nicht in Berührung kommen. Ich gebe Ihnen einige allgemeine Informationen dazu, wie das Kostenerstattungsverfahren funktioniert: Sie müssen der Krankenkasse aktiv nachweisen, dass „Systemversagen“ vorliegt, Sie also keinen Therapieplatz im kassenärztlichen System finden und die Krankenversicherung Ihnen auch kein vergleichbares Angebot machen kann. Manche Krankenkassen lehnen eine Kostenerstattung leider ab, auch wenn Sie als Patient*in alle Voraussetzungen geklärt haben. Das kann sehr frustrierend sein und für manche Patient*innen bedeutet so ein Kampf um Leistungen eine gewisse Destabilisierung. Je nach Krankenkasse lehne ich den Versuch eines Antrags auf Kostenerstattung deshalb von vornherein ab. In der Kostenerstattung werden in der Regel nur Leistungen erstattet, die vorher bewilligt wurden. Das Vorgespräch zählt in der Regel nicht dazu und muss in dem Fall von dem/der Patient*in selbst bezahlt werden. Handelt es sich um ein rein organisatorisches Vorgespräch, wird das zum reduzierten GOP-Satz berechnet (87,43€) und privat in Rechnung gestellt. Weitere Sitzungen müssen Sie selbst bezahlen (Kosten nach GOP vom 01.07.2024) oder sind erst möglich, wenn eine Bewilligung vorliegt. Das kann je nach Krankenkasse Wochen bis Monate dauern. Reine Diagnostik ohne Therapie wird in der Regel nicht über die Kostenerstattung finanziert. In der Kostenerstattung sind Sie selbst Vertragspartner*in der Therapeutin. Die laufenden Therapiekosten werden Ihnen je nach Absprache monatlich oder quartalsweise in Rechnung gestellt, es sei denn, es gibt eine Abtretungserklärung – das bedeutet, dass ich die laufenden Kosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann. Tritt die Krankenkasse in Zahlungsverzug oder erstattet bestimmte Leistungen nicht, müssen Sie dafür einstehen. Manche Krankenkassen zahlen nicht alle Leistungen in der Kostenerstattung, obwohl Sie dazu verpflichtet wären. Werden bestimmte Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen, kann es sein, dass Sie Zuzahlungen leisten müssen. Das kann aber in der Regel vor Therapiebeginn geregelt werden. Mehr Informationen und unterstützende Dokumente lasse ich Ihnen gern auf Anfrage hin per Mail zukommen.
