Autismus- und ADHS-Diagnostik
Bei Verdacht auf Autismus biete ich eine strukturierte Diagnostik an. Diese beginnt mit Screening-Fragebögen und wird mit einem umfassenden Interview weitergeführt. Je nachdem, welche Möglichkeiten es gibt, werden auch Angehörige oder alte Berichte oder Zeugnisse mit in die Diagnostik einbezogen. Die Diagnostik erfolgt auf Augenhöhe und möglichst transparent. Ich erläutere bei Bedarf die Fragen und den Zusammenhang mit einer möglichen Diagnose.
Eine Autismus-Spektrum-Störung liegt nur dann vor, wenn die Diagnosekriterien nach dem ICD-10 erfüllt sind und Funktionsbereiche deutlich eingeschränkt sind. Auch ohne eine aktuelle Einschränkung kann aber eine autistische oder neurodivergente Struktur vorliegen, deren Kenntnis für das Selbstverständnis wichtig sein kann. Es handelt sich dann aber nicht um eine Diagnose im krankheitswertigen Sinne und ist somit auch keine alleinige Grundlage für eine Psychotherapie, Reha, Eingliederungsmaßnahme oder anderes.
Jederzeit können Sie sich entschließen, die Diagnostik zu beenden – zum Beispiel wenn schon vor Abschluss aller Verfahren klar ist, dass keine Autismus-Diagnose vorliegt. Es steht Ihnen dann frei, eine weitere Diagnostik oder Therapie in einer kassenärztlichen Praxis fortzuführen. Ich stelle Ihnen oder Ihrem Kostenträger nur die Leistungen in Rechnung, die tatsächlich erfolgt sind.
Ich möchte nur Gewissheit für mich – ich möchte keine offizielle Diagnose
Viele Menschen finden sich in den Selbstbeschreibungen von Autist*innen oder anderen neurodivergenten Menschen wieder und fragen sich, ob eine Neurodivergenz Ursache für bestimmte Erfahrungen und Wahrnehmungsstrukturen sein kann. Gleichzeitig benötigen Sie vielleicht keine Hilfe im Sinne von Behandlung, Pflege, Eingliederung etc. Vielleicht möchten Sie auch keine Diagnose in ihren Krankenakten stehen haben. In diesem Fall können wir gemeinsam eine Einordnung der Eigenschaften und Wahrnehmung vornehmen, ohne dass eine Diagnose gestellt und dokumentiert wird.
Welche Nachteile kann eine Diagnose oder Behandlung mit sich bringen?
Eine offiziell gestellte und an die Versicherung übermittelte Diagnose kann von verschiedenen Stellen abgerufen werden. So kann zum Beispiel der Medizinische Dienst der Krankenkassen darauf zugreifen. Je nach Einstellung ihrer elektronischen Patientenakte können auch Mitarbeiter*innen des Gesundheitssystems darauf zugreifen. Wenn Sie eine Lebensversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Pflegeversicherung abschließen wollen, müssen gestellte Diagnosen und Behandlungen angegeben werden. Ebenso im Verbeamtungsprozess. Wenn Sie solche Leistungen als Selbstzahler*in in Anspruch genommen haben, sind Sie trotzdem verpflichtet, das anzugeben. Wenn Sie das verschweigen und das herauskommt, können Ihnen Versicherungsleistungen vorenthalten werden oder eine Verbeamtung kann aufgelöst werden.
Wird die Diagnose anerkannt?
Entsprechend den S3-Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung von Autismus-Spektrum-Störungen sind Psychologische Psychotherapeut*innen befähigt, Autismus-Diagnosen zu stellen. Insbesondere Ämter wie das Amt für Versorgung (betrifft das Thema Schwerbehinderung) oder das Amt für soziale Dienste (betrifft Maßnahmen wie Autismustherapie, Wohnbetreuung, Assistenzleistungen) erkennen die Diagnose häufig nicht an, wenn sie nicht von einem Arzt unterschrieben wurde – obwohl diese Haltung nicht rechtens ist. Eine Möglichkeit, das Problem zu umgehen, ist mit einem*r Psychiater*in, der/die sich die Diagnosestellung nicht zutraut, einen ausführlichen Befundbericht mitzubringen und ihn/sie die Diagnose bestätigen zu lassen. Es gibt auch die Möglichkeit eines professionellen Austauschs.
Die S3-Leitlinien besagen außerdem, dass ein Facharzt zur Abklärung der nervenärztlichen Differentialdiagnostik hinzugezogen werden soll – wenn es die Möglichkeit gibt, bitte ich also Ihren Nervenarzt um die Stellungnahme in Bezug auf bestimmte Differentialdiagnosen. Dies nennt sich dann Konsil oder konsiliarisches Gespräch.
Wie läuft die Autismus- und ADHS-Diagnostik ab?
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Kontaktaufnahme und Organisatorisches
Die Kontaktaufnahme kann per Mail oder per Telefon erfolgen. Nach der Terminabsprache sende ich Ihnen die wichtigsten Vertragsunterlagen zu: Den Vertrag zur Behandlung und zur Ausfallregelung sowie die Kostentabelle. Diese Unterlagen müssen Sie mir bestätigen, damit ich den Termin für Sie reserviere.
Überleitung oder Sprechstunde
Manchmal werden Patient*innen auf Basis eines begründeten Verdachts in meine Praxis überwiesen. In diesem Fall starten wir direkt mit der Zusendung bestimmter Fragebögen. Alternativ besprechen wir besprechen in einem 50-minütigen Gespräch, wie der Verdacht entstanden ist, unter welchen Symptomen Sie leiden und ob eine Differentialdiagnostik "Sinn" macht. Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, lade ich Sie zu einer ausführlichen Diagnostik ein.
Dieser Termin findet wenn möglich in Präsenz statt.
Screening
und Fragebögen
Sie erhalten von mir mehrere Fragebögen, die sie je nach Sprache und Fragestellung online ausfüllen können oder in ausgedruckter Form bearbeiten. Je nach Ergebnis stelle ich weiterführende Fragebögen und Testungen zusammen.
Interview
Das (Teil-)standardisierte Interview (1-3 Termine in Präsenz in der Praxis, tlw. auch im Videocall möglich; jeweils 50-90 min) findet in der Regel in der Praxis statt. Vorbefunde/ Grundschulzeugnisse etc. können Sie mir entweder vorab schon zuschicken, oder zum Termin mitbringen. Sie dürfen auch eine Person, die Sie gut kennt, zu einem oder mehreren Terminen mitbringen.
Im Interview kläre ich zunächst unabhängig von der "Aktenlage" (d.h. ohne Vorbefunde), inwiefern sich Hinweise auf die zu testende Störung erhärten. Dies umfasst i.d.R. auch die Erhebung der biografischen Anamnese.
Wenn parallel Begleitsymptome (z.B. ADHS in der Autismus-Diagnostik) abgeklärt werden soll, kann diese Interviewphase länger dauern.
Fremdanamnese
Zur Diagnostik von Autismus und ADHS gehören nach Möglichkeit auch Informationen darüber, wie Ihr Umfeld Sie wahrnimmt. Häufig reicht ein Fragebogen hierfür aus. Manchmal spreche ich mit einer Person, die Sie gut kennt. Im Idealfall ist dies ein Elternteil/ Geschwister/ jemand, der Sie schon in der Kindheit kannte. Ist dies nicht möglich, kann ggf. auch das Gespräch mit Partner*in oder langjährigen Freunden weiterhelfen. Ist keine Bezugsperson verfügbar, ist eine Diagnostik auch ohne diese möglich.
Ggf. Konsiliarisches Gespräch
Wenn es bisher noch keine Vorbefunde gibt, ist ein konsiliarisches Gespräch bei einer ärztlichen oder psychologischen Kollegin/ einem ärztlichen oder psychologischen Kollegen notwendig. Hierfür erhalten sie von mir eine Überweisung mit der konkreten Fragestellung. Im Rahmen des Konsils müssen beispielsweise körperliche Erkrankungen ausgeschlossen werden, die die Symptomatik erklären könnten.
Abschlussgespräch
Zum Abschluss besprechen wir das Ergebnis der Diagnostik und ich gebe Ihnen (wenn möglich) Empfehlungen für ein weiteres Vorgehen.
Kurzbericht oder bei Bedarf Gutachten
Ein Kurzbericht umfasst max. eine DIN-A4-Seite und begründet kurz und knapp das Ergebnis der Diagnostik. Wünschen Sie ein ausführliches Gutachten, ist auch dies möglich. Ein ausführliches Gutachten ist für die Anerkennung der Diagnose oft wichtig und umfasst 10-20 Seiten.
Seien Sie sich bitte klar darüber, dass ein psychotherapeutischer Befundbericht nicht von allen Stellen anerkannt wird, obwohl er aus rechtlicher Sicht absolut hinreichend ist. Sollten Ihnen Leistungen (z.B. Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenausweis, Pflegeleistungen) verwehrt bleiben, benötigen Sie einen psychiatrisch-fachärztlichen Befund, wobei manche Psychiater Ihnen die Diagnose unter Vorlage meines Befunds bestätigen würden. Die Alternative ist ein Gang über das Sozialgericht, was für den/die Kläger*in kostenfrei ist. Die klagende Person ist immer der/die Leistungsempfänger*in, nicht die Therapeutin.
Wer übernimmt die Kosten für die Diagnostik?
Die Autismusdiagnostik wird in Orientierung an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen abgerechnet. Wenn Sie eine Psychotherapie bei mir machen, ist die Diagnostik im Rahmen dieser Therapie in der Regel ohne zusätzliche Kosten möglich. Wünschen Sie sich ausschließlich eine Diagnostik, werden die Kosten dafür i.d.R. von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen getragen. Fragen Sie dort am besten vorab einmal nach. Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten in meiner Praxis grundsätzlich nicht, es sei denn, es besteht eine Kostenübernahmeerklärung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens.
Was kostet die Diagnostik?
Die Kosten für die ADHS-Diagnostik betragen meist zwischen 500€ und 900€. Die Kosten für die Autismus-Diagnostik betragen dagegen zwischen 800€ und 1200€.
Je nachdem, wofür Sie ggf. einen Befundbericht benötigen, wie gut Sie auf die Termine vorbereitet sind und wie lang die Termine tatsächlich dauern, kann die Diagnostik also unterschiedlich kostenintensiv sein. Wenn wir weniger Zeit benötigen oder Sie keine strukturierte Diagnostik sondern einen Austausch auf Augenhöhe und meinen fachlichen Eindruck wollen, fällt die Rechnung geringer aus. In komplexen Fällen kann es auch mal einen Termin mehr benötigen. Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden.
